Die teilstationäre Hospizversorgung im Hospiz St. Anna

Wenn die ärztliche Diagnose eine schwere und ausweglose Erkrankung offenbart, gerät das ganze Leben aus dem Tritt. 

Menschen reagieren in einer solchen Situation sehr unterschiedlich. Meist ist jedoch nicht nur der Erkrankte selber betroffen, sondern sein gesamtes soziales Umfeld wird in diese Entwicklung einbezogen.

Schwere Erkrankungen, wie z.B. Krebsleiden, können mit sehr schlimmen körperlichen Auswirkungen einhergehen. Hierzu gehören Wunden, stärkste Schmerzen, Übelkeit und Atemnot. Die Diagnose selber und oftmals auch die lange Dauer der Erkrankung führen zu seelischen Belastungen bis hin zu Depressionen und höchster Verzweiflung.

Für die Partner, Kinder, Eltern, Angehörige, Freunde und Arbeitskollegen bringt die Erkrankung des geliebten und geschätzten Menschen ebenfalls größte Belastungen mit sich.

In dieser schwersten Ausnahmesituation benötigen die Betroffenen vielfältige, interdisziplinäre und qualifizierte, insbesondere jedoch von Mitmenschlichkeit getragene Hilfen.

Im Landkreis Vechta und im Oldenburger Münsterland verfügen wir glücklicherweise über ein großes Spektrum an ambulanten und stationären Hilfen.

Das Hospiz St. Anna in Dinklage besteht seit 20 Jahren und gehört zu den ältesten Hospizeinrichtungen in Niedersachsen. Jährlich suchen ca. 100 Gäste und deren Angehörige unsere Hospizeinrichtung auf und werden dort über ein interdisziplinäres Team von Pflegefachkräften mit palliativer Zusatzausbildung, Mitarbeitern des Sozialdienstes, Therapeuten, Seelsorgern und Ehrenamtlichen gepflegt und begleitet. Die Mitarbeiter arbeiten nach dem Leitbild der Stiftung. Die besondere Beachtung der Würde des Einzelnen, seiner Selbstbestimmtheit und Individualität sind Maßstäbe des Handelns und werden getragen durch eine tief empfundene Nächstenliebe. Der gesellschaftliche Status des Gastes, seine Konfession oder Herkunft sind keine Einflussfaktoren bei der Aufnahme.

Die ärztliche Versorgung ist durch die Hausärzte der Gäste, niedergelassene Palliativmediziner und mehrere palliativmedizinisch geschulte Ärzte aus Dinklage sichergestellt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Palliativmediziner des Palliativstützpunktes Damme.

Neben dem stationären Hospiz besteht ein ambulanter Hospizdienst, der über hauptamtliche Koordinatoren und geschulte Ehrenamtliche die psychosoziale Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen zu Hause, in Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern leistet.

Des Weiteren besteht seit 2004 der Hospizverein Dinklage e.V.. In diesem engagieren sich Bürger in vielfältiger Weise im Weitertragen des Hospizgedankens, in der Förderung ehrenamtlicher, ambulanter Hospizarbeit und in der Unterstützung des stationären Hospizes.

Hospizteam: TeamHospiz2024-kl

Familiäre Atmosphäre und Geborgenheit in der Hospizgemeinschaft

Ab Juli 2018 bieten wir für Menschen, die schwer krank sind, und deren Angehörige oder sie selber einer Entlastung bedürfen, jedoch (noch) nicht in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden möchten, eine teilstationäre Hospizversorgung an. Diese Versorgungsform ist bisher einmalig in Niedersachsen.

Ziele der teilstationären Hospizversorgung sind insbesondere

  • die professionell kontrollierte und durchgeführte Symptombehandlung der schwersterkrankten und sterbenden Menschen
  • die psychosoziale Begleitung in Krisensituationen
  • die Entlastung der Angehörigen und die Ermöglichung ihrer weiteren Berufstätigkeit
  • Schaffung einer persönlichen, familiären Atmosphäre und Geborgenheit in der Hospizgemeinschaft
  • die Vermeidung von belastenden Krankenhauseinweisungen

Wir bieten mit drei Plätzen die Pflege, Versorgung und Begleitung wahlweise über Tag in der Zeit von 09:00 – 17:00 Uhr oder nachts nach Absprache an.

Die 3 Zimmer innerhalb des stationären Hospizes dienen den Gästen der teilstationären Versorgung als individueller Rückzugsraum. Gemeinschaftsräume stehen in gemeinsamer Nutzung mit den Gästen der stationären Hospizversorgung für den Tagesaufenthalt in ausreichender Zahl zur Verfügung. So können der Snoezelenraum und das Wohlfühlbad des stationären Hospizes auf Wunsch mitbenutzt werden.

Das Gebäude ist von einer großzügig angelegten Gartenanlage umgeben. Auf einem ca. 800 m² großen Grundstück besteht ein Hospizgarten, der mit Gehwegen, Hochbeetanlagen, Obstbäumen und Sitzgruppen gestaltet ist. Der Hospizgarten ist ein Ort der Begegnung, der Entspannung und der Erinnerung.

Die Gäste des Hospizes können sich in ihrer Individualität wahrgenommen, wertgeschätzt und geborgen fühlen. Die Angehörigen sind immer willkommen und werden in die Abläufe einbezogen, wie der Gast es wünscht und benötigt und wie es die Situation zulässt. Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam zu kochen, von seinem geliebten Tier besucht zu werden und persönliche Anlässe zu begehen.

Voraussetzungen und Finanzierung

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das teilstationäre und stationäre Hospiz ist, dass der Gast an einer progredient verlaufenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet.

Weiter ist davon auszugehen, dass eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder vom Gast erwünscht und eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten zu erwarten ist.

Voraussetzung ist außerdem, dass eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist. Die Versorgung kommt insbesondere bei Krebserkrankungen, dem Vollbild der Infektionserkrankung Aids, Erkrankungen des Nervensystems und chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen in Betracht.

Zudem ist es Voraussetzung, dass die ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie aufgrund der Schwere der Erkrankung und seiner ganzheitlichen Symptomwirkung nicht ausreicht und die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.

Die Gewährung der teilstationären Hospizversorgung entspricht im Wesentlichen den Regelungen des § 39a SGB V. Sie erfolgt auf ärztliche Verordnung durch den behandelnden Arzt auf einem speziellen Vordruck und nach Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Übernahme von Fahrtkosten regelt sich nach § 60 SGB V ebenfalls nach Genehmigung durch die Krankenkassen.

In erster Linie wird mit dem teilstationären Hospizangebot der St. Anna Stiftung dem Wunsch der Menschen, zu Hause sterben zu können, in bedeutsamer Weise entsprochen.

Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Informationen zur Verfügung! Selbstverständlich laden wir Sie auch gerne ein, sich vor Ort ein Bild über die Angebote unseres stationären und teilstationären Hospizes zu machen.

Stationärer/Teilstationärer/Ambulanter Hospizdienst der St. Anna Stiftung
Ellen Meerjans-Eilers, Pflegeleitung Hospiz St. Anna
Clemens-August-Straße 12, 49413 Dinklage

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Telefon 04443 / 892-201

 

 

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