Kindergartenbeitrag
Kosten für einen Regelplatz für 3-6 Jährige
Für Kindergartenkinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ist der Besuch der Kita bei einer Betreuungszeit bis zu 8 Stunden beitragsfrei.
Für die Teilnahme am Mittagstisch sowie für Getränke und Bastelmaterial wird monatlich ein Beitrag erhoben.
Kosten für einen Platz in der Krippe
Für die Betreuung in der Krippengruppe wird ein Elternbeitrag erhoben. Dieser richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Im Downloadbereich finden Sie dazu eine Übersicht.
Für das Mittagessen sowie Getränke und Bastelmaterial wird ebenfalls ein monatlicher Beitrag erhoben.
Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Um als sogenanntes „I-Kind“ oder in eine der Heilpädagogischen Gruppen in den Kindergarten aufgenommen zu werden müssen Sie als Eltern einen Antrag beim Landkreis stellen. Wenn dieser Antrag positiv beschieden wird, übernimmt der Landkreis die Kindergartenbeiträge für den Integrationsplatz. Für Sie entstehen dann keine weiteren Kosten. Dies gilt auch für die Ganztagsbetreuung sowie das Mittagessen.
Eltern, deren Kind eine Einzelintegration in der Krippe erhalten, bezahlen den normalen Kindergartenbeitrag. Die Kosten für die zusätzliche Förderung übernimmt der Landkreis.